Verordnungen

Närrische Verordnungen 2019

Seine Tollität, Prinz Tubak II. – mit Pinsel und Quast in den Prinzenpalast, hat den närrischen Kanzler ermächtigt, nachstehende Verordnungen bekannt zu geben:

  1. Die Stadtspitze wird vom Tag der Proklamation bis Aschermittwoch vom Dienst suspendiert.  Alle Macht geht auf seine Tollität und ihre Lieblichkeit über. Die Stadtkasse ist dem Finanzminister auszuhändigen und die närrischen Verordnungen bilden das neue Grundgesetz.
  1. Getreu unserem Motto „Kunterbunt läuft alles rund“ werden alle aufgefordert, sowohl sich selbst, als auch bis spätestens zum Straßenkarneval, ihr trautes Heim bunt zu kostümieren.
  1. Jeder Haushalt ist verpflichtet, eine Stadtschell zu besitzen, die jeden Tag mindestens einmal zu lesen ist.
  1. Bei jeder Veranstaltung ist von Herzen zu lachen, bis zum umfallen, zu singen, auch wenn man den Text nicht kennt, zu tanzen, als ob keiner zuschaut und zu feiern, bis das der Tag erwacht.
  1. Imgesamten Stadtgebiet ist Parkverbot. Bei Zuwiderhandlungen werden jedoch die Knöllchen durch Biergutscheine ersetzt.
  1. Die Sperrstunde wird bis zum erneuten Zusammentreffen des Hofstaats verlängert. Infos dazu sind beim Verkehrsminister zu erfragen.
  1. Bei jedem karnevalistischen Zusammensein muss mindestens einmal die Hymne „Kein Wort so schön wie Andernach“ auf unsere schöne Vaterstadt gesungen werden.
  1. Gesangsversuche des Hofstaates sind von allen Anwesenden so laut zu unterstützen, dass dieser nicht mehr gehört wird.
  1. Allen Akteuren auf kleinen und großen Bühnen ist Applaus zu zollen denn: „Applaus ist des Künstlers Gage“
  1. Das Flirten und Bützen ist nicht nur erlaubt sondern sogar erwünscht – es gilt aber auch an Karneval: „Gegessen wird zuhause“!
  1. Bei Zuwiderhandlung der Verordnungen ist dem Prinz oder der Prinzessin ein Bützje zu geben und beiden ihr Lieblingsgetränk zu kredenzen.